• Deutschlandweit
  • Vertrauen und Sicherheit seit 30 Jahren
  • Unabhängig
  • 0800 / 88 400 22

Was kostet ein Unfall­gutachten?

Wenn bei einem Verkehrsunfall Schaden an Ihrem Fahrzeug entsteht, benötigen Sie als Geschädigter ein Unfallgutachten eines unabhängigen Gutachters.

Wichtig: Dieses Gutachten bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Die Höhe der Kosten eines Gutachtens richtet sich dabei immer nach dem entstandenen Schaden. Das KFZ-Gutachten beinhaltet den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs sowie die Schadenshöhe und -art.

Empfehlenswert ist, das Unfallgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen, der Ihre Ansprüche sichert und in Ihrem Interesse handelt. So verhindern Sie, dass  Sie durch eine meist kostengünstigere Schadensregulierung durch den Gutachter der Gegenseite Nachteile erleiden.

  • Kostenlos und rechtssicher
  • 1000 € mehr Schadenersatz möglich
  • Einfache Abwicklung

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Sofern Sie der Geschädigte des Unfall sind, ist das KFZ-Unfallgutachten für Sie grundsätzlich kostenlos. Auch unser Vermittlungsservice ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Sollten Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns einfach an und wir erklären Ihnen den Ablauf. Die Kosten für die Gegenseite setzen sich folgendermaßen zusammen: Man muss mit einem absteigenden prozentualen Anteil in Abhängigkeit vom Schadensumfang rechnen. Wenn der Schadenswert bei 2000 Euro liegt, ist mit 300 Euro, also 15 Prozent, zu rechnen. Liegt der Schadenswert bei 10 000 Euro, kostet das Gutachten 700 Euro. Das entspricht 7 Prozent. Die Kosten für ein Unfallgutachten setzen sich dabei aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundhonorar für den Unfallgutachter abhängig von der Schadenshöhe
  • Anfallende Nebenkosten, wie Fahrten, Telefonate, Porto

 

Wann muss ich etwas für das KFZ-Gutachten zahlen?

Ein KFZ-Gutachten ist für Sie nur mit Kosten verbunden, wenn Sie es selber unabhängig von einem Unfall zum Beispiel für eine Wertermittlung beauftragen. Bevor Sie dann etwas zahlen müssen, wird vor dem Gutachten das Fahrzeug üblicherweise kurz inspiziert. Der Sachverständige wird sich daraufhin darüber äußern, ob ein Gutachten überhaupt notwendig ist und den Kostenrahmen mit Ihnen besprechen.