Autounfall Hilfe - Häufige Fragen & Antworten zu Kfz Unfällen
Wann ist ein Gutachter nach einem Autounfall sinnvoll?
Generell: Der Geschädigte darf nach einem Unfall einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragen. Ob der Unfallgegner beziehungsweise die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten zu tragen hat, ergibt sich aus der Schadenshöhe: Bei Bagatellschäden (Grenze etwa bei 700€ bis 800€) ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht erforderlich.
Der Geschädigte muss in einem solchen Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, die Kosten für ein Gutachten werden dabei nicht übernommen. Ein Kostenvoranschlag trifft allerdings keine Aussage über die Nutzungsausfallentschädigung. Auch sagt der Kostenvoranschlag nichts über eine Wertminderung aus. Der wirkliche Umfang für die Schadenabwicklung ergibt sich also nur aus dem Gutachten des Sachverständigenbüros. Wichtig: In einem Haftpflichtschadenfall muss der Geschädigte so gestellt werden, als sei der Unfall nicht eingetreten.
Was kostet ein Unfallgutachten für KFZ?
Für den Geschädigten ist die Erstellung eines Gutachtens nicht mit Kosten verbunden – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze (etwa 700€ bis 800€) liegt und er keine Schuld am Unfallhergang trägt. Die tatsächlichen Kosten des Unfallgutachtens sind dabei an den Aufwand gebunden.
Generell: Je aufwendiger, desto teurer – für ein stark beschädigtes Fahrzeug werden umfangreichere Untersuchungen und Auflistungen fällig. Für Sachverständige und Gutachter gelten keine einheitlichen Regelungen.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter bei einem Unfall?
Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, die den Schadensersatzprozess verloren hat – also auch die Gutachterkosten. Kurzum: Sobald Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen, ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet die Kosten für ein unabhängiges Gutachten zu übernehmen.
Dies ist übrigens auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und sie dem nicht explizit zugestimmt haben. Der Geschädigte darf in diesem Fall zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Sofern nicht die ganze Schuld bei einem Beteiligten liegt, entscheidet das Gericht, wie die Teilschuld zwischen den Unfallgegnern verteilt wird.
Autounfall - wer muss zahlen?
Ein Autounfall ist oft mit erheblichen Schäden verbunden und auch ein Blechschaden kann schnell teuer werden. Eine Voraussetzung für die Begleichung der Schuld durch den Unfallverursacher ist dabei die Dokumentation der entstandenen Schäden. Generell gilt: Der Unfallverursacher ist verpflichtet dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen.
Sämtliche entstandenen Kosten müssen ersetzt werden. Neben den reinen Reparaturkosten zählen dazu auch Leihwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Unfallkostenpauschale, die Wertminderung des PKW sowie die Rechtsanwaltskosten.
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Was macht ein KFZ-Gutachter?
Die Arbeit eines KFZ-Gutachters geht weit über die eines simplen Kostenvoranschlags hinaus. Die Tätigkeiten eines KFZ-Gutachters sind im Wesentlichen die Schadensfeststellung und Beweissicherung nach einem Unfall, die Unfallrekonstruktion sowie die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeugs.
Dem KFZ-Gutachter obliegt zudem die Fahrzeugbewertung, Restwertermittlung sowie die Wertermittlung von Leasing-Rückläufern. Im Falle eines Unfalls bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten den Schadenumfang und die Schadenhöhe, bezeichnet Altschäden, Verbringungskosten, ggf. Wiederbeschaffungswert und dient elementar der Beweissicherung.
Nach dem Unfall - zum Gutachter oder zur Werkstatt mit Kostenvoranschlag?
Generell gilt: Ein Unfallgutachten beziehungsweise Schadengutachten ist für den Verunfallten der sicherste und beste Weg, um die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Schadenabwicklung zu bewegen. Ein Unfallgutachten ist dabei weit umfangreicher als ein simpler Kostenvoranschlag, der lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten beinhaltet.
In einem Schadengutachten bestimmt der Sachverständige hingegen den Schadenumfang und die Schadenhöhe, bezeichnet Altschäden, Verbringungskosten und den Wiederbeschaffungswert. Darüber hinaus dient es elementar der Beweissicherung. Ein unabhängiges und rechtsicheres Gutachten hilft also, Ihre Ansprüche nachhaltig zu sichern und durchzusetzen. Sofern Ihr Schaden als Geschädigter die Bagatellgrenze von 700-800€ überschreitet, sollten Sie daher auf einen eigenen Gutachter bestehen.
Wer zahlt Schmerzensgeld bei einem Autounfall?
Der sicherste Weg zum Erhalt des Schmerzensgeldes bei einem Unfall ist die Unfallrekonstruktion im Rahmen ein Unfallgutachtens durch einen Sachverständigen. Hier sollten Sie darauf bestehen einen eigenen, unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen und nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptzieren. Sofern Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen, ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten für das Schmerzensgeld zu übernehmen.
Die Höhe richtet sich dabei nach bereits vorhandenen Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern. Derartige Urteile findet man in sogenannten Schmerzensgeldtabellen. Die derzeit bekanntesten Sammlungen sind die Schmerzensgeld-Beträge von Hacks, Wellner, Häcker sowie die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle.
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