Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?
Schnell ist es passiert und die Verwirrung groß – Sie sind bei einem Autounfall der Geschädigte. Bestimmt haben Sie es auch schon erlebt oder sind gerade in der Situation, dass Sie sich fragen, wer denn eigentlich die Kosten für den Gutachter trägt. Die Antwort ist ganz einfach: Grundsätzlich kommt gemäß § 249 BGB die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Gutachterkosten auf. Vertrauen Sie nicht der gegnerischen Versicherung, da diese den Schaden so preiswert wie möglich regulieren will.
Wann fallen für mich Kosten an?
- Bei einem Bagatellschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten nicht, es kann jedoch ein Kurzgutachten angefertigt werden.
- Gutachten nach einem Haftpflichtschaden: hier trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.
- Gutachten nach einem Kaskoschaden: wenn Sie Ihr eigenes Auto beschädigen, zahlen Sie die Kosten selbst oder Ihre Versicherung.
- Für Wertgutachten zur Dokumentation des Zustands Ihres Oldtimers tragen Sie die Kosten selbst.
Wann spricht man von einem Bagatellschaden?
Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um oberflächliche Lackschäden, die beim Rangieren an einem Fahrzeug verursacht werden. Das können Kratzer, Dellen oder Schrammen am Blech des KFZ sein. Der Wert des Fahrzeugs wird durch einen Bagatellschaden nicht erheblich gemindert. Alle Reparaturen die über 700 Euro liegen, gelten üblicherweise nicht mehr als Bagatellschaden.