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Was kostet ein Unfallgutachten?

Ein unerwartetes Szenario – bei einem Verkehrsunfall ist an Ihrem Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden. Wer ermittelt denn jetzt die genaue Schadenshöhe? Und was zahlt man für so ein Gutachten? Wichtig für Sie zu wissen: Unfallgutachten sollten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Überlassen Sie es nicht der gegnerischen Versicherung, einen Gutachter zu beauftragen.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Man kann mit einem absteigenden prozentualen Anteil, welcher vom Schadensumfang abhängig ist, rechnen. Wenn der Schadenswert bei 2000 Euro liegt, ist mit 300 Euro, also 15 Prozent, zu rechnen. Liegt der Schadenswert bei 10 000 Euro, kostet das Gutachten 700 Euro. Das entspricht 7 Prozent. Die Kosten für ein Unfallgutachten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundhonorar für den Unfallgutachter, welches sich nach der Schadenshöhe richtet
  • Anfallende Nebenkosten, wie Fahrten, Telefonate, Porto


Wann muss ich etwas zahlen?

Bevor Sie etwas zahlen müssen, wird vor dem Gutachten das Fahrzeug üblicherweise kurz inspiziert. Dann wird sich der Sachverständige darüber äußern, ob ein Gutachten überhaupt notwendig ist und den Kostenrahmen mit Ihnen besprechen. Unfallgutachter können die Kosten nicht beliebig festsetzen. Sie richten sich nach bestimmten Vorgaben, in denen sich die Kosten für ein Gutachten bewegen sollten. Die Kosten sind zum Beispiel auch davon abhängig, wie hoch der entstandene Schaden ist und in welcher Region das Gutachten erfolgt.

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